RECHTLICHES
Rechtsansprüche
verständlich erklärt
Viele wissen es nicht: Ein großer Teil der in dieser Broschüre beschriebenen
Angebote ist gesetzlich vorgesehen und kann im Rahmen
des SGB XI (Pflegeversicherung) erstattet werden. Voraussetzung:
Es liegt Pflegebedürftigkeit vor und es wurde ein Pflegegrad
festgestellt. Die Leistungen werden auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse
gewährt (z. B. über den Entlastungsbetrag oder weitere Leistungsbausteine).
Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie diese Hilfe „wirklich beanspruchen
sollten“. Unsere klare Antwort: Ja.
Diese Unterstützung ist staatlich vorgesehen und wird solidarisch
finanziert – nach vielen Jahren Arbeit und Lebensleistung dürfen Sie
diese Unterstützung selbstverständlich annehmen. Genau dafür ist
sie da: damit der Alltag leichter wird und Angehörige spürbar entlastet
werden.
Wichtig:
Manche der beschriebenen Angebote (z. B. kosmetische Fuß- und Nagelpflege) sind zusätzliche Wohlfühl-Leistungen und werden in der Regel privat abgerechnet. Wir sagen Ihnen transparent, was erstattungsfähig ist und welche Extras freiwillig sind. Gern klären wir mit Ihnen Schritt für Schritt, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen aus dieser Broschüre erstattet werden können und welche Anträge nötig sind. So geht nichts verloren – und Sie gewinnen Sicherheit, Entlastung und ein gutes Gefühl.
Manche der beschriebenen Angebote (z. B. kosmetische Fuß- und Nagelpflege) sind zusätzliche Wohlfühl-Leistungen und werden in der Regel privat abgerechnet. Wir sagen Ihnen transparent, was erstattungsfähig ist und welche Extras freiwillig sind. Gern klären wir mit Ihnen Schritt für Schritt, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen aus dieser Broschüre erstattet werden können und welche Anträge nötig sind. So geht nichts verloren – und Sie gewinnen Sicherheit, Entlastung und ein gutes Gefühl.
Transparente Abrechnung der Leistungen
RESIDENZ HEALTHCARE – Transparente Abrechnung der
Leistungen gegenüber Kundinnen und Kunden und direkt gegenüber
Pflegeversicherungen der Krankenkassen
RESIDENZ HEALTHCARE richtet sich mit seinen Angeboten sowohl
an gesetzlich versicherte als auch an privatversicherte Kundinnen und
Kunden.
Die Anerkennung der Angebote von RESIDENZ HEALTHCARE durch
den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und die Zuteilung des
Institutionskennzeichens (IK) 511415617 berechtigt uns, im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen direkt mit den Pflegekassen der Krankenversicherungen
abzurechnen.
Der gesetzlich vorgesehene Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann
für unsere anerkannten Leistungen direkt genutzt werden.
Wir rechnen unsere Leistungen transparent und detailliert im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben ab; Privatversicherte können diese Abrechnung
unkompliziert bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.
So schaffen wir Vertrauen, Entlastung und Sicherheit – für Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen gleichermaßen.
Geprüfte Qualität und
anerkannte Leistungen
Die Angebote von RESIDENZ HEALTHCARE als Unterstützungsleistungen
im Alltag richten sich an Pflegebedürftige und Angehörige gemäß § 45a Abs. 1
Nr. 3 SGB XI i. V. m. SächsPflUVO. Ziel ist, Selbstständigkeit, Teilhabe und
Lebensqualität zu stärken und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.
Kurz gesagt: Geprüft, anerkannt und zuverlässig – damit Sie und Ihre
Angehörigen auf Unterstützung bauen können, die sicher, transparent und
wirksam ist.
Anerkennung und Prüfung
Die Leistungen von RESIDENZ HEALTHCARE beruhen auf einem vom Kommunalen
Sozialverband Sachsen (KSV) geprüften und genehmigten Unternehmenskonzept.
Damit ist sichergestellt, dass wir die Qualitätsanforderungen nach § 45a
SGB XI verlässlich erfüllen.
Unser Qualitäts-versprechen
Wir arbeiten nach klaren Serviceprozessen – von der ersten Information über
Planung und Durchführung bis zur Auswertung. Eine fachlich und rechtlich fundierte
Dokumentation macht Abläufe transparent und ermöglicht ein wirksames
Controlling.
Chefsache Beschwerde-
management
Rückmeldungen nehmen wir ernst. Reklamationen gehen unmittelbar an die
Geschäftsführung; die Klärung hat höchste Priorität. Wir prüfen jede Meldung
konsequent und leiten nachvollziehbare Verbesserungen ab.
Kontinuierliche Verbesserung
Mehrfach jährlich führen wir Mitarbeitergespräche und holen Feedback von Kundinnen,
Kunden und Angehörigen ein. So erkennen wir frühzeitig den Bedarf und
verbessern messbar die Qualität im Alltag.
