RECHTLICHES

Rechtsansprüche
verständlich erklärt

Viele wissen es nicht: Ein großer Teil der in dieser Broschüre beschriebenen Angebote ist gesetzlich vorgesehen und kann im Rahmen des SGB XI (Pflegeversicherung) erstattet werden. Voraussetzung: Es liegt Pflegebedürftigkeit vor und es wurde ein Pflegegrad festgestellt. Die Leistungen werden auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse gewährt (z. B. über den Entlastungsbetrag oder weitere Leistungsbausteine).

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie diese Hilfe „wirklich beanspruchen sollten“. Unsere klare Antwort: Ja.

Diese Unterstützung ist staatlich vorgesehen und wird solidarisch finanziert – nach vielen Jahren Arbeit und Lebensleistung dürfen Sie diese Unterstützung selbstverständlich annehmen. Genau dafür ist sie da: damit der Alltag leichter wird und Angehörige spürbar entlastet werden.
Wichtig:
Manche der beschriebenen Angebote (z. B. kosmetische Fuß- und Nagelpflege) sind zusätzliche Wohlfühl-Leistungen und werden in der Regel privat abgerechnet. Wir sagen Ihnen transparent, was erstattungsfähig ist und welche Extras freiwillig sind. Gern klären wir mit Ihnen Schritt für Schritt, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen aus dieser Broschüre erstattet werden können und welche Anträge nötig sind. So geht nichts verloren – und Sie gewinnen Sicherheit, Entlastung und ein gutes Gefühl.

Transparente Abrechnung der Leistungen

RESIDENZ HEALTHCARE – Transparente Abrechnung der Leistungen gegenüber Kundinnen und Kunden und direkt gegenüber Pflegeversicherungen der Krankenkassen

RESIDENZ HEALTHCARE richtet sich mit seinen Angeboten sowohl an gesetzlich versicherte als auch an privatversicherte Kundinnen und Kunden.

Die Anerkennung der Angebote von RESIDENZ HEALTHCARE durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und die Zuteilung des Institutionskennzeichens (IK) 511415617 berechtigt uns, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen direkt mit den Pflegekassen der Krankenversicherungen abzurechnen.

Der gesetzlich vorgesehene Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für unsere anerkannten Leistungen direkt genutzt werden. Wir rechnen unsere Leistungen transparent und detailliert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ab; Privatversicherte können diese Abrechnung unkompliziert bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

So schaffen wir Vertrauen, Entlastung und Sicherheit – für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.

Geprüfte Qualität und
anerkannte Leistungen

Die Angebote von RESIDENZ HEALTHCARE als Unterstützungsleistungen im Alltag richten sich an Pflegebedürftige und Angehörige gemäß § 45a Abs. 1 Nr. 3 SGB XI i. V. m. SächsPflUVO. Ziel ist, Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität zu stärken und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Kurz gesagt: Geprüft, anerkannt und zuverlässig – damit Sie und Ihre Angehörigen auf Unterstützung bauen können, die sicher, transparent und wirksam ist.

Anerkennung und Prüfung

Die Leistungen von RESIDENZ HEALTHCARE beruhen auf einem vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) geprüften und genehmigten Unternehmenskonzept. Damit ist sichergestellt, dass wir die Qualitätsanforderungen nach § 45a SGB XI verlässlich erfüllen.

Unser Qualitäts-versprechen

Wir arbeiten nach klaren Serviceprozessen – von der ersten Information über Planung und Durchführung bis zur Auswertung. Eine fachlich und rechtlich fundierte Dokumentation macht Abläufe transparent und ermöglicht ein wirksames Controlling.

Chefsache Beschwerde-
management

Rückmeldungen nehmen wir ernst. Reklamationen gehen unmittelbar an die Geschäftsführung; die Klärung hat höchste Priorität. Wir prüfen jede Meldung konsequent und leiten nachvollziehbare Verbesserungen ab.

Kontinuierliche Verbesserung

Mehrfach jährlich führen wir Mitarbeitergespräche und holen Feedback von Kundinnen, Kunden und Angehörigen ein. So erkennen wir frühzeitig den Bedarf und verbessern messbar die Qualität im Alltag.